Zuschläge bei Mehrarbeit auch für Teilzeitbeschäftigte

Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem über mehrere ähnliche Verfahren entschieden und seine bisherige Rechtsprechung zur
Überstundenvergütung in Teilzeit geändert. In allen Fällen ging es
darum, ob Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge
zahlen müssen, wenn deren tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet.

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