Die Praxisbegehung – Teil 1

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Ausgabe 1/2-2022

Inhalt:

Vermeiden Sie hektischen Aktionismus nach Ankündigung einer behördlichen Praxisbegehung, indem Sie vorbeugen. Arbeiten Sie dazu unsere Checklisten ab und sehen Sie dann der Begehung entspannt entgegen.

Über die Autorin:

Viola Milde

Hygiencoach, Referentin/Gastdozentin, Autorin

VMH Hygieneberatung
Große Straße 133
D-21075 Hamburg

T 01577-3441204
Milde@VMH-Hamburg.de
www.vmh-hamburg.de

Werdegang und Vita

Seit 2013:
– Gründerin und Inhaberin der VMH-Hygieneberatung
– Bundesweit tätige Referentin rund um die Themen Infektionsprävention, Hygiene in der Arzt- und Zahnarztpraxis, RKI-konforme Medizinprodukte-Aufbereitung und Behördliche Praxisbegehungen
– Gastdozentin der Zahnärztekammern Hamburg und Hannover
– Freie Referentin für Online- und Präsenz-Seminare, u.a. für das PKV-Institut, die CGM-Dentalsysteme, den Freien Verband deutscher Zahnärzte FVdZ, das DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH und auch individuell und exklusiv für Praxen

– Bundesweit tätig als Praxiscoach:
„Ich nehme Sie an die Hand wenn es um Praxishygiene, Rechtsgrundlagen der Betreiberpflichten, RKI konforme Medizinprodukteaufbereitung und Behördliche Begehung, sowie räumliche Gestaltung in Ihrer Praxis geht. Direkt vor Ort, mit Schulungszertifikat für Ihr Team und Fortbildungspunkten nach den RiLi der BZÄK für teilnehmende Ärzte/innen.“

Das zahnärztliche Praxislabor

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Ausgabe 1/2-2022

Inhalt:

Gehören Sie zu den 32 Prozent Zahnärzt:nnen, die ein eigenes Praxislabor haben? Hier erhalten Sie nützliche Informationen zum Praxislabor von Daniel Zweers, Präsident der Deutschen Gesellschaft Praxislaboratorien, Zahnarzt und Zahntechniker.

Über den Autor:

Daniel Zweers

Zahnarzt und Zahntechniker, Präsident dgpl e. V.

Deutsche Gesellschaft Praxislaboratorien
Rüschenweg 3
D-48531 Nordhorn
info@dgpl.de
www.dgpl.de

Werdegang und Vita

Nach einer Ausbildung zum Zahntechniker und anschließenden Stationen u. a. in einem Praxislabor (insgesamt sieben Jahre zahntechnische Arbeit) besuchte Zweers parallel zur Labortätigkeit das Abendgymnasium und studierte Zahnmedizin von 2002 bis 2007 an der privaten Universität Witten/Herdecke.

Seit 2011 führt er eine eigene Praxis inkl. Praxislabor zusammen mit seinem Kollegen Ingo Terwey.

In den letzten 12 Jahren besuchte er unzählige Fortbildung im In- und Ausland mit dem Schwerpunkt Prothetik. Seit 2015 referiert er regelmäßig zu prothetischen Themen.

2020 wurde die Deutsche Gesellschaft Praxislaboratorien gegründet, für die Zweers als Präsident tätig ist. Ziel der DGPL ist es, die Stellung der Praxislaboratorien zu stärken und Fortbildungen anzubieten für Praxen und deren Zahnärzte sowie Techniker. Der Austausch mit den gewerblichen Laboren steht ebenfalls im Fokus.

Die Fachgesellschaft bietet ab 2022 Fortbildungen zum Thema Laborgründung und -führung bzw. -expansion an. So findet z. B. im Mai ein Intensivworkshop über vier Tage auf Mallorca statt. Hier werden Fragen von erfahrenen Referenten/Betreuern in Kleinstgruppen bzw. Vorträgen beleuchtet.

Literatur

1. Zahlen zur Entwicklung des Dentalen Marktes aus der Studie vom GFDI. Aus dem Atlas Dental Die Märkte in Europa. Strukturen, Herausforderungen und Szenarien.

Wer schön sein will muss (selbst) zahlen

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Ausgabe 1/2-2022

Inhalt:

Reine Ästhetik hat ihren Preis, für den nicht die Allgemeinheit aufkommen muss. Welchen Regeln die Berechnung/Erstattung solcher Leistungen folgt und welche weiteren rechtlichen Fragen sich stellen, erfahren Sie hier.

Über den Autor:

Dr. Hendrik Schlegel

Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe K.d.ö.R.
Auf der Horst 29
D-48147 Münster
T 0251 – 507 0
dr.h.schlegel@zahnaerzte-wl.de
www.zahnaerzte-wl.de

Werdegang und Vita

Dr. Hendrik Schlegel ist als Referent, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen (DGQ) sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Von ihm sind zahlreiche Veröffentlichungen z. B. aus den Bereichen GOZ, Praxismanagement und Medizinprodukte erschienen.

1992 – 2017: Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

1993: Promotion

1989 – 1991: Assistenzzahnarzt

1983 – 1988: Studium der Zahnmedizin

1974 – 1983: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen (1. Staatsexamen)

Literatur

1. Hier finden Sie ein Muster einer Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ (frei zugänglich): www.zahnaerzte-wl.de

2. Muster einer Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMVZ. Abrufbar unter
www.zahnaerzte-wl.de

3. Urteil des OVG NRW zur Faltenunterspritzung durch Kosmetikerinnen: www.kostenlose-urteile.de

4. und 5.: Assessor Arens, Till in ZBWL 2/2011 S. 49 Das bisschen Botox

6. BVerwG vom 17.01.2014- 3B 48/13

Aktuelles 11/12-21

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Ausgabe 11/12-2021

Quellenhinweise zur Rubrik Aktuelles

1. Gematik: TI 2.0 Modernisierung der technischen Infrastruktur für das Gesundheitswesen. Abruf unter www.gematik.de/telematikinfrastruktur

2. Beyer, Schlegel: Ärger um 3G-Regel in der Zahnarztpraxis. Abrufbar unter www.presseportal.de

3. KZBV: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Leitfaden für die Anwendung „eAU“ in der Zahnarztpraxis. Abruf unter www.kzbv.de

4. Murashima-Suginami, E., Kiso H., Tokita Y., Mihara E., Nambu Y., Uozumi R., Tabata Y., Bessho K., Takagi J., Sugai M., Takahashi K.: Anti-USAG-1 therapy for tooth regeneration through enhanced BMP signaling. Sci Adv 2021; Feb 12; 7 (7): eabf1798.

Bitte nicht haften

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Ausgabe 11/12-2021

Inhalt:

Der Zahnarzt und seine Haftung – das hört sich nach einem trockenen Thema an, ist es aber nicht, wenn z. B. die ZFA aus Nachlässigkeit Abdruckmasse auf die Bluse der Patientin gekleckert hat und diese hin ist. Wer haftet dann? Der ZA oder die ZFA? Hier informieren Sie sich, wie sich Sie auf Haftungsfragen gut vorbereiten.

Über den Autor:

Dr. Hendrik Schlegel

Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe K.d.ö.R.
Auf der Horst 29
D-48147 Münster
T 0251 – 507 0
dr.h.schlegel@zahnaerzte-wl.de
www.zahnaerzte-wl.de

Werdegang und Vita

Dr. Hendrik Schlegel ist als Referent, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen (DGQ) sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Von ihm sind zahlreiche Veröffentlichungen z. B. aus den Bereichen GOZ, Praxismanagement und Medizinprodukte erschienen.

1992 – 2017: Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

1993: Promotion

1989 – 1991: Assistenzzahnarzt

1983 – 1988: Studium der Zahnmedizin

1974 – 1983: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen (1. Staatsexamen)

Literatur

1. Weitere Informationen unter www.bartsch-rechtsanwaelte.de

2. BAG NJW 1988, 2816

3. S. ebenso: www.bartsch-rechtsanwaelte.de

4. Weirich, M., Hauptmann, P.-H., Kern, B.-R.: Arztrecht – leicht gemacht. Eine Darstellung für Studierende, Juristen, Ärzte und Patienten. 2. neubearb. Aufl., Berlin: Ewald von Kleist Verlag, 2013 [2007], S. 112.

5. § 630c Abs. 2 BGB

6. in § 630e BGB normierte Pflicht

7. Ratajcza, T. et al.: Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz. Balingen: Spitta-Verlag, 2013, S. 209f.

8. BGH, 25.10.2011-VI ZR 139/10

9. Ratajcza, T. et al.: Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz. Balingen: Spitta-Verlag, 2013, S. 233f.

10. Bergmann, K. O.,Wever, C.: Die Arzthaftung. 4. Aufl., Heidelberg: Springer Verlag, 2014, S. 237. (Checkliste)

11. Ebd. vgl. Merksätze, S. 182.