Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Kleinanzeigen, Online-Anzeigen und Fremdbeilagen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anzeigenaufträge, Kleinanzeigen, Online-Anzeigen, Bannerwerbung, Advertorials, Beilagen, Beihefter und sonstige Werbeformen in den Print- und Online-Medien der Verlag Neuer Merkur GmbH.
Sie gelten insbesondere für Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften, Online-Portalen, Newslettern und sonstigen Medienangeboten der Verlag Neuer Merkur GmbH, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Verlag Neuer Merkur GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Verlag Neuer Merkur GmbH
Behringstrasse 10
82152 Planegg
Deutschland
Telefon: 089-31 89 05-0
E-Mail: info@vnmonline.de
3. Anzeigenauftrag
Ein Anzeigenauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Auftraggebers zum Zweck der Verbreitung.
Der Auftraggeber kann Verbraucher, Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Soweit einzelne Regelungen nur gegenüber Unternehmern oder Kaufleuten gelten, ist dies entsprechend gekennzeichnet.
4. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Verlag Neuer Merkur GmbH den Auftrag schriftlich, per E-Mail oder auf andere Weise ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt.
Angebote des Verlags sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Verlag in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
5. Abwicklung von Anzeigenaufträgen
Anzeigenaufträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
Rabatte und Nachlässe werden nur für Anzeigen gewährt, die innerhalb dieses Zeitraums erscheinen und die Voraussetzungen des jeweiligen Angebots oder der jeweils gültigen Preisliste erfüllen.
6. Preise, Preisänderungen und Rabatte
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise beziehungsweise die jeweils gültige Anzeigenpreisliste, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten für bereits bestätigte Aufträge die vereinbarten Preise. Für spätere Abrufe, Folgeaufträge oder Erweiterungen können die dann gültigen Preise Anwendung finden, sofern dies vereinbart wurde oder sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt.
Wird innerhalb eines vereinbarten Abschlusszeitraums eine höhere Anzeigenmenge abgenommen als ursprünglich vorgesehen, kann ein höherer Nachlass gewährt werden, sofern die Voraussetzungen der jeweils gültigen Preisliste erfüllt sind.
Wird die vereinbarte Anzeigenmenge aus Gründen nicht erreicht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Verlag den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachberechnen.
7. Anzeigenunterlagen und Druckdaten
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung vollständiger, geeigneter und technisch einwandfreier Anzeigenunterlagen, Druckdaten, Beilagenmuster oder sonstiger Werbemittel verantwortlich.
Die jeweils geltenden Anzeigenschluss- und Druckunterlagenschlusstermine ergeben sich aus den Mediadaten, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
Druckdaten sind, soweit nicht anders vereinbart, als geschlossene Dateien zu liefern, insbesondere als PDF-Dateien. Die technischen Vorgaben des Verlags sind einzuhalten.
Werden Druckunterlagen, Dateien oder sonstige Materialien verspätet, unvollständig, fehlerhaft oder in ungeeigneter Form geliefert, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Folgen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Anzeige deshalb nicht, verspätet oder nur mangelhaft veröffentlicht werden kann.
Erkennt der Verlag, dass gelieferte Unterlagen offensichtlich ungeeignet oder beschädigt sind, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich informiert und zur Nachlieferung geeigneter Unterlagen aufgefordert.
8. Freigabe und Korrekturabzüge
Probeabzüge, Korrekturabzüge oder Ansichten werden nur geliefert, wenn dies vereinbart wurde oder der Verlag dies im Einzelfall vorsieht.
Der Auftraggeber ist für die Prüfung und Freigabe der übermittelten Korrekturabzüge verantwortlich.
Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gilt die Freigabe zum Druck oder zur Veröffentlichung als erteilt, sofern der Auftraggeber hierauf bei Übersendung des Korrekturabzugs ausdrücklich hingewiesen wurde.
Änderungen nach Freigabe können nur berücksichtigt werden, wenn dies technisch und organisatorisch noch möglich ist. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
9. Ablehnung von Anzeigen und Beilagen
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, Online-Anzeigen, Advertorials, Beilagen, Beihefter oder sonstige Werbemittel abzulehnen, wenn deren Inhalt, Gestaltung, Herkunft, technische Form oder rechtliche Zulässigkeit nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen gegen Interessen des Verlags, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder die publizistische Ausrichtung des jeweiligen Mediums verstößt.
Dies gilt auch für einzelne Abrufe im Rahmen eines bestehenden Abschlusses.
Beilagen und Beihefter sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung verbindlich angenommen.
Beilagen, die durch Gestaltung, Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils des Mediums erwecken können oder Fremdanzeigen enthalten, können abgelehnt werden.
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
10. Kennzeichnung von Werbung
Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, Advertorials, gesponserte Inhalte, Native-Advertising-Formate oder sonstige werbliche Inhalte als Anzeige, Werbung, Advertorial, Sponsored Content oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung zu versehen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist oder nach Einschätzung des Verlags zur Trennung von Redaktion und Werbung geboten erscheint.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass Werbung ohne Kennzeichnung veröffentlicht wird.
11. Verantwortung für Inhalte und Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Anzeigen, Werbemittel, Beilagen, Texte, Bilder, Logos, Marken, Links, Claims und sonstigen Materialien.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrechte oder Datenschutzrechte.
Der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte oder Materialien entstehen, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
12. Kleinanzeigen
Für Kleinanzeigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug oder eine Vorschau zur Freigabe, trägt er die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Fassung.
Sendet der Auftraggeber einen zur Freigabe übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zurück, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt, sofern der Auftraggeber hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde.
13. Chiffre-Anzeigen
Bei Chiffre-Anzeigen leitet der Verlag eingehende Antworten mit der üblichen Sorgfalt weiter, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Verlag ist berechtigt, die Weiterleitung zurückzustellen, wenn dem Verlag gegenüber dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, insbesondere wegen Zahlungsverzugs.
Für den Inhalt der eingehenden Antworten übernimmt der Verlag keine Verantwortung.
Bei Verlust oder Verzögerung einer weitergeleiteten Sendung haftet der Verlag nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
14. Fremdbeilagen, Beihefter und sonstige Einleger
Aufträge über Fremdbeilagen, Beihefter oder sonstige Einleger werden erst verbindlich, wenn ein Muster vorgelegt und vom Verlag gebilligt wurde.
Der Auftraggeber hat die vereinbarte Menge rechtzeitig, ordnungsgemäß verpackt und frei von Mängeln an die vom Verlag benannte Adresse zu liefern.
Bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung kann der Verlag die Beilage oder den Beihefter nicht oder nur nach den tatsächlichen Möglichkeiten verarbeiten. Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt bestehen, wenn der Auftraggeber die verspätete oder mangelhafte Lieferung zu vertreten hat.
Mehrkosten, die durch verspätete, fehlerhafte oder nicht den Vorgaben entsprechende Lieferung entstehen, trägt der Auftraggeber.
15. Online-Anzeigen, Banner und Newsletter-Werbung
Für Online-Anzeigen, Bannerwerbung, Newsletter-Anzeigen und sonstige digitale Werbeformen gelten ergänzend die technischen Spezifikationen, Laufzeiten, Platzierungen, Formate und Leistungswerte, die im Angebot, in den Mediadaten oder in der Auftragsbestätigung genannt sind.
Soweit keine feste Platzierung ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Platzierung nach billigem Ermessen des Verlags im Rahmen der gebuchten Werbeform.
Bei technischen Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfällen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, bestehen Ansprüche des Auftraggebers nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
Der Verlag schuldet bei Online-Werbung nur dann bestimmte Abrufzahlen, Klickzahlen, Öffnungsraten oder sonstige Leistungswerte, wenn diese ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.
16. Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber
Eine Stornierung oder ein Rücktritt vom Anzeigenauftrag ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Verlag der Stornierung zustimmt.
Soweit in der Auftragsbestätigung, den Mediadaten oder einer gesonderten Vereinbarung Stornofristen oder Stornogebühren vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, muss eine Stornierung spätestens sechs Wochen vor Anzeigenschluss in Textform erfolgen.
Bei einer späteren Stornierung kann der Verlag eine angemessene Stornopauschale verlangen, wenn dem Verlag bereits Aufwendungen entstanden sind oder eine anderweitige Vergabe des Anzeigenplatzes nicht mehr möglich ist.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verlag kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Verlag bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Titelseiten, Sonderplatzierungen, individuell gestaltete Sonderwerbeformen sowie bereits produzierte oder veröffentlichte Anzeigen können nur storniert werden, wenn der Verlag ausdrücklich zustimmt.
17. Nicht rechtzeitig gelieferte Unterlagen
Liefert der Auftraggeber erforderliche Unterlagen, Druckdaten, Freigaben, Beilagen oder sonstige Materialien nicht rechtzeitig, bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen, wenn die Anzeige, Beilage oder sonstige Werbeform deshalb nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß veröffentlicht werden kann und der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat.
Dies gilt insbesondere, wenn der Verlag den gebuchten Anzeigenplatz oder die gebuchte Werbefläche nicht mehr anderweitig verwerten kann.
18. Mängel, Ersatzanzeige und Reklamation
Ist der Abdruck oder die Veröffentlichung einer Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig und hat der Verlag dies zu vertreten, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine angemessene Ersatzanzeige, Nachveröffentlichung oder Minderung, soweit der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt wurde.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
Reklamationen müssen unverzüglich nach Kenntnis des Mangels geltend gemacht werden. Bei offensichtlichen Mängeln sollen Reklamationen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung beziehungsweise nach Erhalt von Rechnung oder Beleg erfolgen.
19. Belege
Der Verlag liefert auf Wunsch und nach Verfügbarkeit einen Anzeigenbeleg, einen Ausschnitt, eine Belegnummer, einen Screenshot oder einen sonstigen geeigneten Nachweis der Veröffentlichung.
Kann ein Belegexemplar nicht mehr beschafft werden, kann der Verlag ersatzweise eine Aufnahme- oder Veröffentlichungsbestätigung ausstellen.
20. Auflagen, Reichweiten und Verbreitung
Angaben zu Auflage, Reichweite, Empfängerzahlen, Zugriffszahlen oder vergleichbaren Leistungswerten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Daten.
Eine bestimmte Auflage, Reichweite, Öffnungsrate, Klickrate oder sonstige Werbewirkung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde.
Ein Rückgang der Auflage oder Reichweite begründet nur dann Ansprüche des Auftraggebers, wenn eine bestimmte Auflagen- oder Reichweitenhöhe ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde und die Abweichung erheblich ist.
21. Schadsoftware und Datensicherheit
Der Auftraggeber hat vor Übermittlung digitaler Dateien sicherzustellen, dass die übermittelten Dateien frei von Schadsoftware, Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind.
Entdeckt der Verlag Schadsoftware in übermittelten Dateien, darf der Verlag diese Dateien löschen oder zurückweisen.
Entstehen dem Verlag durch vom Auftraggeber übermittelte Schadsoftware Schäden, kann der Verlag Ersatz des entstandenen Schadens verlangen, sofern der Auftraggeber die Übermittlung zu vertreten hat.
22. Rücksendung und Aufbewahrung von Unterlagen
Druckunterlagen, Datenträger, Vorlagen, Muster oder sonstige Materialien werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet, sofern nichts anderes vereinbart wurde, drei Monate nach Abschluss des Auftrags.
Das Risiko des Transports bei Rücksendung trägt der Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig.
23. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnung wird nach Veröffentlichung, nach Leistungserbringung oder entsprechend der getroffenen Vereinbarung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Zahlung zurückzustellen und für noch offene Aufträge Vorauszahlung zu verlangen.
Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
Gewährte Rabatte können entfallen, wenn die Voraussetzungen für den Rabatt nachträglich wegfallen oder der Auftraggeber vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht leistet, sofern dies vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.
24. Haftung
Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Verlag haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
25. Höhere Gewalt
Kann der Verlag einen Auftrag aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Arbeitskampf, technischer Störungen, Ausfall von Produktionsmitteln, Papiermangel, Energieausfall, Cyberangriffen oder vergleichbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verlags liegen, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Ist die Durchführung dauerhaft unmöglich oder für eine Partei unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte.
26. Datenschutz
Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verlags.
27. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
28. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Verlag Neuer Merkur GmbH.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Verlag Neuer Merkur GmbH.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
29. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.