Inhalt:
Hier erfahren Sie, dass Sie privatzahnärztliche Leistungen per E-Mail abrechnen dürfen und was Sie dabei beachten müssen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein.
Über die Autorin:
Anja Mehling
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Hamburg
Werdegang und Vita
Anja Mehling ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht mit dem Schwerpunkt Zahnarztrecht in Hamburg tätig. Sie ist Mitglied des Fachausschusses für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Hamburg, des Hanseatischen Anwaltvereins und in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins, des Arbeitskreises B2C/Health des Deutschen Factoring-Verbands e.V. sowie der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg. Sie verfügt über langjährige Erfahrung als Autorin und Referentin. Aktuell schreibt sie hauptsächlich für den Kommentar zu BEMA und GOZ von Liebold/Raff/Wissing und die Zeitschrift Privatliquidation aktuell, IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH. Als Referentin für zahnmedizinrechtliche Themen (vertrags-, gebühren- und haftungsrechtliche Fragestellungen rund um das (Zahn)Arzt-/Patienten-Verhältnis) hält sie Vorträge und Seminare für Zahnärzte und deren Praxispersonal bei Zahnärztekammern, Fortbildungsinstituten, Verbänden u.ä.
Weitere Informationen finden Sie unter dem LinkedIn-Profil der Autorin.
Literatur
1. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in: 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2019, Erscheinungsdatum 17.06.2020, S. 63, abrufbar unter www.bfdi.bund.de
2. vgl. a.a.O., S. 10