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Ausgabe 5/6-2022

Inhalt:

Es gibt viele gesetzliche Anforderungen an dem Umgang mit Telematik-Anwendungen. Am Beispiel ePA zeigen die Autoren, worauf Sie hinsichtlich Zugangssicherungen, Einwilligungen und Informationspflichten beachten müssen.

Über die Autoren:

Dr. Thomas Wostry

RA für Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, IT-Sicherheit, Legal Tech, DiGAs, Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

Ratajczak & Partner Rechtsanwälte mbB

Standort: Essen
Alfredstraße 310
D-45133 Essen

Standort: Duisburg
Vinckeweg 29 (Pier 29)
D-47119 Duisburg

T 0201 43736-0
thomas.wostry@rpmed.de
www.rpmed.de

Werdegang und Vita

Seit 2016: Habilitand an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Medizinrecht/Gesundheitsrecht, Unternehmensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Machine Learning und Künstliche Intelligenz)

2013 – 2015: Rechtsreferendariat in Düsseldorf mit Stationen in medizinrechtlichen Sozietäten und in der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin

2010 – 2015: Promotion zum Dr. iur. mit einer Arbeit über die Schadensbezifferung und bilanzielle Berechnung des Vermögensschadens bei dem Tatbestand des Betrugs

2006 – 2010: Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Düsseldorf

Gerald Spyra

RA für Daten- / Informationsschutz, Software-Medizinprodukterecht und IT-Forensik im Gesundheitswesen

Ratajczak & Partner Rechtsanwälte mbB

Standort: Köln
Zollstockgürtel 59
Atelier 25
D-50969 Köln

T 07031 9505-27
spyra@rpmed.de
www.rpmed.de

Werdegang und Vita

Gerald Spyra ist Rechtsanwalt und war zuvor Abteilungsleiter im Bereich Datenschutz bei einem mittelständischen Beratungsunternehmen. Seit Anfang des Jahres 2018 ist Herr Spyra Partner der medizinrechtlichen Kanzlei Ratajczak und Partner Rechtsanwälte mbB.

Daneben ist er externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter u.a. für ein Krankenhaus. Er berät seine Mandanten, die schwerpunktmäßig aus dem Gesundheitsbereich stammen, in den Bereichen Daten- / Informationsschutz, Software-Medizinprodukterecht und IT-Forensik.

Daneben ist er Herausgeber / Autor zahlreicher Bücher / Artikel aus dem Bereich Schutz von Daten. Als Mitglied in mehreren Normungsgremien die IT-Sicherheit bei Medizinprodukten betreffend, ist er stets über aktuelle Entwicklungen diesbezüglich relevanter Normen umfassend informiert.

Des Weiteren referiert er regelmäßig bei zahlreichen renommierten Bildungseinrichtungen, Ministerien oder Organisationen zu den Themen Datenschutz / Software-Medizinprodukterecht und IT-Forensik.

Literatur

1. Scholz in: BeckOK-Sozialrecht, 64. Ed. 1.3.2022, § 306 Rn. 1.

2. Mehr Fortschritt wagen – Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FPD, S. 83.

3. Zu der weiteren bedeutenden Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) siehe Oßwald-Dame der junge Zahnarzt 03/2022, S. 56 ff.

4. Siehe zur ePA auch Oßwald-Dame der junge Zahnarzt 02/2022, S. 50 ff.

5. Überblick zum elektronischen Zahnbonusheft auf der Internetseite der KZBV: www.kzbv.de [zuletzt abgerufen am 25.5.2022].

6. Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2022, Bundestags-Drucksache 20/1656 v. 25.3.2022, S. 98.

7. Bundestags-Drucksache 19/18793 v. 27.4.2020, Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG), S. 123.

8. Siehe zur vorherigen Regelung in § 291a Abs. 5 Satz 6 SGB V a.F. Scholz in: BeckOK-Sozialrecht, 58. Ed. 1.9.2020, § 291a Rn. 13.

9. Zu weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen, die in einer Zahnarztpraxis zu beachten sind, siehe Spyra Die Arztpraxis – Datenschutz und Datensicherheit nach der neuen Datenschutzgrundverordnung.

10. 126. Dt. Ärztetag, TOP Va, Beschlussprotokoll S. 343.