Bulk-Fill-Füllungen gelten als ökonomische Alternative zu indirekten Kavitätenversorgungen. Beachten Sie die abrechnungsrelevanten Regelungen und nutzen Sie die Chancen einer leistungsgerechten Honorierung.
Die Möglichkeit der Analogberechnung für Kompositfüllungen besteht bekannterweise seit der GOZ 2012 nicht mehr. Definitive Kompositfüllungen sind nunmehr unter den Leistungspositionen 2060 (einflächig/Faktor 2,3: 68,17€), 2080 (zweiflächig/Faktor 2,3: 71,92€), 2100 (dreiflächig/Faktor 2,3: 83,05€) und 2120 (mehr als dreiflächig/Faktor 2,3: 99,60€) beschrieben. Diese Honorierung ist mäßig.
Hier die Autoren-Info zu diesem Beitrag im Heft 5/6-2020. Es erscheint Ende Juni.
Autor:
Christian Fergin
2005 – 2008
Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten
2008 – 2009
Zahnmedizinischer Fachangestellter in renommierter Zahnarztpraxis am Berliner Kurfürstendamm
2009 – 2017
Praxismanager in einer großen örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
2010 – 2011
Weiterbildung zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten und Qualitätsmanagementbeauftragten
seit 2014
Geschäftsführer im eigenen Unternehmen VABODENT GmbH
seit 2015
Referent für zahnärztliche Abrechnung, Verwaltung und Qualitätsmanagement für diverse Veranstalter sowie Universitäten, Hochschulen und Zahnärztekammern
seit 2016
Mitglied im GOZ-Ausschuss der Landeszahnärztekammer Brandenburg
seit 2018
stellvertretendes Prüfungsmitglied (ZMV) der Landeszahnärztekammer Brandenburg