Inhalt:
Sparpotential ist ein Wort dieses Herbstes. Das haben Sie vielleicht auch im Rahmen Ihrer Versicherungsverträge, denn nicht jede Versicherung ist gleichermaßen wichtig oder kostengünstig. Machen Sie den Check!
Über den Autor:
Dr. Hendrik Schlegel
Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe K.d.ö.R.
Auf der Horst 29
D-48147 Münster
T 0251 – 507 0
dr.h.schlegel@zahnaerzte-wl.de
www.zahnaerzte-wl.de
Werdegang und Vita
Dr. Hendrik Schlegel ist als Referent, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen (DGQ) sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Von ihm sind zahlreiche Veröffentlichungen z. B. aus den Bereichen GOZ, Praxismanagement und Medizinprodukte erschienen.
1992 – 2017: Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
1993: Promotion
1989 – 1991: Assistenzzahnarzt
1983 – 1988: Studium der Zahnmedizin
1974 – 1983: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen (1. Staatsexamen)
Literatur
1. Erfahren Sie mehr unter www.destatis.de
2. Die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ergibt sich für Zahnärzte aus dem jeweiligen Heilberufsgesetz (z.B. § 30 Nr. 4 HeilBerG NRW)
3. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus dem SGB V (§§ 5 ff)
4. So: Total Verunsichert, Bastian Kunkel, 3. Auflage 2022, FBV-Verlag, München, S. 62, 63
5. § 178 Abs. 2 VVG; einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de
6. Vgl. Total Verunsichert, Bastian Kunkel, 3. Auflage 2022, FBV-Verlag, München, S. 75-78
7. Googeln Sie „Kündigungsumkehr oder Vertragssanierung bei Kündigung durch die Versicherung“ (in der Trefferliste finden Sie das 7-seitige Merkblatt „Kündigung des Versicherers“ des Bundes der Versicherten)
Merkblätter
1. Mit der praktischen Schritt-für-Schritt-Anleitung die richtige Versicherung finden.
2. Wier kündige ich Versicherungsverträgen? Hier geht’s zu den Tipps.